Informationen
Zeige deine Verbundenheit zu deinem Verein und werde Mitglied beim ASV.
Die Vorteile der ASV-Mitgliedschaft:
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung
- Volles Stimm- und Mitspracherecht (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- Vorkaufsrecht beim Erwerb von Dauerkarten
- Persönlicher Mitgliedsausweis
Preise
Aktive Mitgliedschaft
Familien
Passive Mitgliedschaft
Aktive Mitgliedschaft
Leistungen
- Mitgliedsausweis
- Volles Stimm- und Mitspracherecht (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- Nutzung des Geländes und der sportlichen Angebote
Beiträge
Erwachsene
Fußball aktiv: 120 € pro Jahr
Turnen und Gymnastik: 102 € pro Jahr
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig.
Familien
Leistungen
- Mitgliedsausweis
- Volles Stimm- und Mitspracherecht (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- Nutzung des Geländes und der sportlichen Angebote
Beiträge
Familientarif: 240 € pro Jahr
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig, der anteilige Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres am 15. des auf den Eintritt folgenden Monats.
Als aktive Familie im Sinne dieser Beitragsordnung können das Gelände und die Abteilungs-Angebote von allen Familienmitgliedern für sportliche Aktivitäten genutzt werden, unabhängig von der Anzahl der aktiven Mitgliedschaften im Verein.
Der Familienbeitrag kann für Familien und Lebenspartnerschaften ab 3 Personen gewährt werden. Kinder einer Familie, die bisher im Familienbeitrag erfasst waren, fallen ab dem Beginn des 20. Lebensjahres (19. Geburtstag) aus dem Familienbeitrag heraus und müssen den Erwachsenenbeitrag bezahlen. Die Kinder der betroffenen Familien werden vom Verein benachrichtigt.
Passive Mitgliedschaft
Leistungen
- Mitgliedsausweis
- Volles Stimm- und Mitspracherecht (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
Beiträge
Vollzahler: 60 € pro Jahr
Ermäßigt1: 36 € pro Jahr
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig, der anteilige Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres am 15. des auf den Eintritt folgenden Monats.
1 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, Auszubildende, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Versehrte gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.